Was verlangt das nDSG von einer Datenschutzerklärung?
Das revidierte nDSG (in Kraft seit 1. September 2023) enthält in Art. 19 eine klare Informationspflicht. Die Anforderungen gehen über das alte Recht hinaus und orientieren sich stark an der europäischen DSGVO. Folgende Punkte müssen in jeder Datenschutzerklärung enthalten sein:
- Verantwortlicher: Name, Adresse, Kontakt (und ggf. Datenschutzbeauftragter)
- Datenkategorien: Welche Personendaten werden verarbeitet (z.B. Kontaktdaten, Nutzungsdaten, Zahlungsdaten)?
- Verarbeitungszweck: Wofür werden die Daten genutzt?
- Rechtsgrundlage: Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder gesetzliche Verpflichtung
- Empfänger: Wer erhält die Daten (z.B. Google, Stripe, Mailchimp)?
- Auslandsübermittlung: In welche Länder werden Daten übertragen — und mit welchen Garantien?
- Speicherdauer: Wie lange werden Daten aufbewahrt?
- Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit
Vorlage vs. Generator vs. Anwalt — ein Vergleich
Es gibt drei Möglichkeiten, zu einer Datenschutzerklärung zu kommen. Hier die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | Kostenlose Vorlage | Unser Generator | Anwalt |
|---|---|---|---|
| Preis | Kostenlos | CHF 29 | CHF 600–2'000 |
| Individualisierung | Manuell, fehleranfällig | ✅ Automatisch | ✅ Vollständig |
| nDSG-spezifisch | Oft DSGVO (DE) | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Zeitaufwand | 2–4 Stunden | ~5 Minuten | 1–2 Wochen |
| Vorschau vor Kauf | — | ✅ Kostenlos | — |
Was macht eine gute Vorlage aus — und wo scheitern die meisten?
Das häufigste Problem bei kostenlosen Vorlagen: Sie sind zu allgemein. Sätze wie «Wir verwenden verschiedene Tracking-Tools» genügen dem nDSG nicht. Das Gesetz verlangt konkrete Angaben zu jedem Tool — Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage, Übertragung ins Ausland.
Zudem sind viele Vorlagen auf die DSGVO (Deutschland/EU) ausgerichtet. Sie nennen deutsche Datenschutzbehörden und verwenden EU-Terminologie, die für Schweizer Websites nicht passt. Schweizer Websites müssen den EDÖB (Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten) als Aufsichtsbehörde nennen.
Was unsere Datenschutzerklärungen enthalten
Unser Generator fragt Sie Schritt für Schritt nach Ihren konkreten Tools und Verarbeitungsvorgängen und erstellt daraus ein individuelles Dokument. Keine Platzhalter, keine unnötigen Abschnitte über Tools, die Sie gar nicht nutzen, und keine allgemeinen Formulierungen, die bei einer Prüfung durchfallen.
Die Vorschau sehen Sie kostenlos — erst wenn Sie zufrieden sind, wird bezahlt.