Vorlage & Generator

nDSG Datenschutzerklärung Vorlage — kostenlos Vorschau

Was muss eine Datenschutzerklärung nach dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) enthalten? Wir zeigen, worauf es ankommt — und warum ein Generator einer Vorlage überlegen ist.

Was verlangt das nDSG von einer Datenschutzerklärung?

Das revidierte nDSG (in Kraft seit 1. September 2023) enthält in Art. 19 eine klare Informationspflicht. Die Anforderungen gehen über das alte Recht hinaus und orientieren sich stark an der europäischen DSGVO. Folgende Punkte müssen in jeder Datenschutzerklärung enthalten sein:

  • Verantwortlicher: Name, Adresse, Kontakt (und ggf. Datenschutzbeauftragter)
  • Datenkategorien: Welche Personendaten werden verarbeitet (z.B. Kontaktdaten, Nutzungsdaten, Zahlungsdaten)?
  • Verarbeitungszweck: Wofür werden die Daten genutzt?
  • Rechtsgrundlage: Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder gesetzliche Verpflichtung
  • Empfänger: Wer erhält die Daten (z.B. Google, Stripe, Mailchimp)?
  • Auslandsübermittlung: In welche Länder werden Daten übertragen — und mit welchen Garantien?
  • Speicherdauer: Wie lange werden Daten aufbewahrt?
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit

Vorlage vs. Generator vs. Anwalt — ein Vergleich

Es gibt drei Möglichkeiten, zu einer Datenschutzerklärung zu kommen. Hier die wichtigsten Unterschiede:

KriteriumKostenlose VorlageUnser GeneratorAnwalt
PreisKostenlosCHF 29CHF 600–2'000
IndividualisierungManuell, fehleranfällig✅ Automatisch✅ Vollständig
nDSG-spezifischOft DSGVO (DE)✅ Ja✅ Ja
Zeitaufwand2–4 Stunden~5 Minuten1–2 Wochen
Vorschau vor Kauf✅ Kostenlos

Was macht eine gute Vorlage aus — und wo scheitern die meisten?

Das häufigste Problem bei kostenlosen Vorlagen: Sie sind zu allgemein. Sätze wie «Wir verwenden verschiedene Tracking-Tools» genügen dem nDSG nicht. Das Gesetz verlangt konkrete Angaben zu jedem Tool — Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage, Übertragung ins Ausland.

Zudem sind viele Vorlagen auf die DSGVO (Deutschland/EU) ausgerichtet. Sie nennen deutsche Datenschutzbehörden und verwenden EU-Terminologie, die für Schweizer Websites nicht passt. Schweizer Websites müssen den EDÖB (Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten) als Aufsichtsbehörde nennen.

Was unsere Datenschutzerklärungen enthalten

Unser Generator fragt Sie Schritt für Schritt nach Ihren konkreten Tools und Verarbeitungsvorgängen und erstellt daraus ein individuelles Dokument. Keine Platzhalter, keine unnötigen Abschnitte über Tools, die Sie gar nicht nutzen, und keine allgemeinen Formulierungen, die bei einer Prüfung durchfallen.

Die Vorschau sehen Sie kostenlos — erst wenn Sie zufrieden sind, wird bezahlt.

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Häufige Fragen

Was muss eine nDSG-konforme Datenschutzerklärung enthalten?

Eine nDSG-konforme Datenschutzerklärung muss mindestens enthalten: Name und Kontakt des Verantwortlichen, Kategorien der verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Übermittlungen ins Ausland (mit Länder und Garantien), Speicherfristen sowie eine vollständige Auflistung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit).

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorlage und einem Generator?

Eine Word-Vorlage ist ein statisches Dokument, das Sie manuell anpassen müssen — und dabei leicht Fehler machen. Ein Generator fragt Sie gezielt nach Ihren Tools, Zwecken und Angaben und erstellt daraus ein massgeschneidertes Dokument ohne unnötige Platzhalter oder allgemeine Formulierungen, die nicht auf Sie zutreffen.

Kann ich eine Vorlage aus Deutschland verwenden?

Nur bedingt. Deutsche Vorlagen basieren auf der DSGVO und erwähnen oft die deutschen Aufsichtsbehörden (z.B. BfDI). Für Schweizer Websites müssen Begriffe, Rechtsgrundlagen und die Nennung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) angepasst werden. Verwenden Sie lieber eine spezifisch auf das nDSG ausgerichtete Lösung.

Wie viel kostet eine Datenschutzerklärung vom Anwalt?

Schweizer Anwälte berechnen für das Erstellen einer Datenschutzerklärung in der Regel CHF 600 bis CHF 2'000, abhängig von Komplexität und Stundensatz. Für die meisten KMU-Websites ist das unnötig teuer, wenn eine individuell generierte Erklärung für CHF 29 alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.