Datenschutzerklärung Schweiz: Pflichtinhalte nach nDSG
Eine Datenschutzerklärung erklärt verständlich, welche Personendaten Ihre Website bearbeitet, weshalb dies geschieht und welche Rechte betroffene Personen haben. Für Schweizer Websites ist seit September 2023 insbesondere das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) massgeblich.
Diese Angaben gehören hinein
- Name und Kontakt des Verantwortlichen
- Arten und Zwecke der Datenbearbeitung
- Empfänger und Auftragsbearbeiter wie Hosting-, Analyse- oder Newsletterdienste
- Übermittlungen ins Ausland und passende Schutzmechanismen
- Aufbewahrungsdauer sowie Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechte
Typische Fehler
Unveränderte Vorlagen nennen oft Dienste, die gar nicht eingesetzt werden, oder verschweigen tatsächlich verwendete Tools. Prüfen Sie deshalb Formulare, Analytics, Cookies, Newsletter, eingebettete Medien und Zahlungsanbieter. Die Erklärung muss zur realen Website passen. Der EDÖB erläutert die Anforderungen an Datenschutzerklärungen im Internet.
nDSG oder zusätzlich DSGVO?
Die DSGVO kann zusätzlich gelten, wenn Sie Personen im EU/EWR-Raum gezielt Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Eine Schweizer Firma ist also nicht automatisch von der DSGVO ausgenommen.
Passende Erklärung erstellen
Der Generator fragt die tatsächlich genutzten Dienste ab und erstellt daraus Ihre individuelle Datenschutzerklärung.
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